KfW-Merkblatt 458, Stand 07/2026BEG EM vom 17.07.2026, gültig ab 21.07.2026

Neue Heizungsförderung | KfW 458 | 2026/2027

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln. Der Effizienzbonus ist weg, der Einkommensbonus gestaffelt, der Klimageschwindigkeitsbonus läuft bis 2028 aus. Diese Seite zeigt, wer wie viel bekommt, was gefördert wird und welche Stichtage jetzt zählen.

Unverbindliche Übersicht, keine Förderzusage

Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet allein die KfW. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Maßgeblich sind das KfW-Merkblatt 458, die Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 und die Zusage im Einzelfall.

Diese Seite ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Schließen Sie Verträge erst nach Prüfung ab, und stellen Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahme.

30 %Grundförderung für jede förderfähige Heizung
16 %Klimageschwindigkeitsbonus, sinkend ab Februar 2027
40 %Einkommensbonus bei niedrigem Haushaltseinkommen
22.400 €höchstmöglicher Zuschuss im Einfamilienhaus

1Wer wird gefördert?

Programm 458 richtet sich an private Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden. Unternehmen und GbR laufen über Programm 459.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen mit Eigentum am ganzen Gebäude
  • Wohnungseigentümergemeinschaften für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
  • Einzelne Eigentümer einer Wohnung für Maßnahmen am Sondereigentum
  • Ein- und Mehrfamilienhäuser. Beim selbstgenutzten Einfamilienhaus muss dort der Hauptwohnsitz sein, vermietete Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen laufen über das Sondereigentum.

Nicht in Programm 458

  • Im Grundbuch eingetragene GbRund deren Gesellschafter
  • NießbrauchberechtigteDen Antrag stellen die Eigentümer.
  • GmbH, KG und andere UnternehmenFür sie gilt Programm 459.

Voraussetzungen am Gebäude

2Wie hoch ist die Förderung?

Die Grundförderung bekommt jeder. Zwei Boni kommen obendrauf, gedeckelt bei 70 % und im günstigsten Fall bei 80 %.

Nur Grundförderung30 %
Selbstnutzer, alte Heizung raus46 %
Dazu Einkommen bis 50.000 €56 %
Dazu Einkommen bis 40.000 €70 %
Dazu Einkommen bis 30.000 €80 %
Deckel 70 %Deckel 80 %
Grundförderung Klimageschwindigkeitsbonus Einkommensbonus durch Deckel gekappt Eigenanteil

Der Einkommensbonus im Detail

Zu versteuerndes HaushaltseinkommenBonusObergrenze gesamtmit Familienzuschlag
bis 30.000 €40 %80 %bis 40.000 €
bis 40.000 €30 %70 %bis 50.000 €
bis 50.000 €10 %70 %bis 60.000 €
darüberkein Bonus70 %

Maßgeblich ist der Durchschnitt der beiden Jahre, die drei und zwei Jahre vor dem Antrag liegen, also für einen Antrag in 2026 die Jahre 2023 und 2024. Gezählt werden alle Eigentümer sowie deren Ehe- oder Lebenspartner mit Hauptwohnsitz in dieser Wohnung, Minderjährige nicht. Nachweis ist ausschließlich der Einkommensteuerbescheid. Der Familienzuschlag hebt die maßgebliche Grenze pauschal und einmalig um 10.000 € an, unabhängig von der Zahl der Kinder. Voraussetzung: Das Kind hat bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, es besteht eine Kindergeldberechtigung im Haushalt, und das Kind ist in der selbstgenutzten Wohneinheit mit Hauptwohnsitz gemeldet. Weitere Kinderfreibeträge werden daneben nicht anerkannt.

Der Klimageschwindigkeitsbonus im Detail

Rechnen Sie Ihren Fördersatz durch

€, Durchschnitt aus 2023 und 2024
0 €

Förderhöchstbeträge nach Wohneinheiten

Wohneinheitförderfähige KostenBeispiel GebäudeBemessungsgrundlage
1. Wohneinheit28.000 €Einfamilienhaus28.000 €
2. bis 6. Wohneinheitje 15.000 €3 Wohneinheiten58.000 €
ab der 7. Wohneinheitje 8.000 €10 Wohneinheiten135.000 €
Beispiel großes Objekt16 Wohneinheiten183.000 €

Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 €, bis auf 22.000 € ab dem 1. August 2030. Die Beträge der weiteren Wohneinheiten bleiben unverändert. Liegen die Kosten darüber, wird nur bis zum Höchstbetrag bezuschusst.

3Was kann gefördert werden?

Nummer 5.3 der Richtlinie listet die förderfähigen Wärmeerzeuger abschließend auf. Was dort nicht steht, bekommt kein Geld.

Förderfähige Heizungen

Elektrische Wärmepumpe Biomasseheizung Solarthermie Brennstoffzellenheizung Wasserstofffähige Heizung Innovative Heiztechnik auf EE-Basis Anschluss an ein Wärmenetz Anschluss an ein Gebäudenetz Errichtung eines Gebäudenetzes

Bei wasserstofffähigen Gas-Brennwertgeräten sind nur die Investitionsmehrausgaben förderfähig. Wärmepumpen und die übrigen Geräte müssen in der jeweiligen Wärmeerzeugerliste des BAFA stehen. Steht das Modell nicht drin, gibt es keinen Zuschuss, auch nicht über einen Einzelnachweis des Fachbetriebs.

Nicht förderfähig

Gas-, Öl- und Kohleheizungen Gasbetriebene Wärmepumpen Wärmepumpen mit Raumluft als Quelle Gebrauchte Anlagen und Prototypen Neubauten Vertrag ohne Bedingung vor dem Antrag Dieselbe Maßnahme bei KfW und BAFA

Was in die förderfähigen Kosten zählt

  • Die Anlage selbstWärmeerzeuger, Speicher, Regelung
  • Montage und Inbetriebnahme
  • UmfeldmaßnahmenErdarbeiten, Bohrung, Fundament, Elektroanschluss, Demontage und Entsorgung der Altanlage
  • Optimierung des bestehenden HeizsystemsHeizkörpertausch, Rohrdämmung, hydraulischer Abgleich, Pumpentausch
  • Fachplanung und Baubegleitungdurch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten

Der Heizungstausch läuft über die KfW. Für Dämmung, Fenster, Lüftung und die reine Heizungsoptimierung ohne Kesseltausch bleibt das BAFA zuständig, dort mit 15 % Grundförderung.

4Welche Stichtage zählen?

Maßgeblich ist immer der Eingang des Antrags, nicht der Auftrag und nicht der Einbau.

Wer den Klimageschwindigkeitsbonus mitnehmen will, sollte den Antrag vor dem 1. Februar 2027 einreichen. Zwischen zwei Stufen liegen bei 28.000 € Kosten rund 1.120 € Unterschied.

5Wie läuft der Antrag?

Die Reihenfolge ist entscheidend. Ein Auftrag ohne Bedingung vor dem Antrag kostet die gesamte Förderung.

  1. Angebot einholen und Vertrag mit Bedingung schließen Der Liefer- oder Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage knüpft. Ohne diese Klausel gilt die Maßnahme als begonnen.
  2. Bestätigung zum Antrag besorgen Die BzA erstellt ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin. Sie enthält die technischen Angaben und die förderfähigen Kosten.
  3. Antrag im Portal „Meine KfW“ stellen Vollständig digital, vor Beginn der Arbeiten. Bei einer WEG stellt die Verwaltung den Basisantrag, selbstnutzende Eigentümer holen ihre Boni über Zusatzanträge.
  4. Zusage abwarten, dann bauen Erst nach der Zusage darf die Maßnahme starten. Für die Umsetzung haben Sie 36 Monate ab Zusage Zeit.
  5. Nachweis einreichen und Geld erhalten Bestätigung nach Durchführung und alle Rechnungen hochladen, innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung. Rechnungen müssen unbar bezahlt sein. Wird die Frist versäumt, verfällt der Zuschuss.

Der Zusatzantrag einer selbstnutzenden Eigentümerin oder eines selbstnutzenden Eigentümers muss spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrags und vor dessen Nachweiseinreichung gestellt werden. Ab 15.000 € Zuschuss muss eine WEG nachweisen, dass sie selbst Kontoinhaberin ist. Nachweise für den Einkommensbonus zu den Konditionen ab 21.07.2026 können voraussichtlich erst ab Januar 2027 eingereicht werden.

6Was sonst noch gilt

Punkte aus dem Merkblatt, die im Beratungsgespräch regelmäßig für Überraschungen sorgen.

  • Keine Kombination mit der Effizienzhaus-Förderung. BEG EM und BEG WG schließen sich aus. Zwischen beiden liegen drei Jahre Sperrfrist, in beide Richtungen.
  • Kein Steuerbonus für dieselbe Maßnahme. § 35a und § 35c Einkommensteuergesetz sind neben dem Zuschuss ausgeschlossen.
  • Andere Fördermittel bis 60 %. Kommunale oder Landesmittel dürfen dazukommen, zusammen höchstens 60 % der geförderten Investitionskosten.
  • Nur ein Antrag je Maßnahme. Entweder KfW oder BAFA. Eine Aufstockung nach der Zusage ist nicht möglich.
  • Zehn Jahre Zweckbindung. Die Anlage muss zehn Jahre bestimmungsgemäß betrieben und die Unterlagen so lange aufbewahrt werden.
  • Eigenleistung nur beim Material. Und nur, wenn eine Fachkraft die fachgerechte Ausführung und die Materialkosten bestätigt.
  • Miete, Leasing und Contracting sind förderfähig. Angesetzt werden die Raten für bis zu zehn Jahre Nutzungsdauer, nicht aber Betrieb, Wartung und Energiebezug.
  • Heizung defekt? Die Miete einer Übergangsheizung bis zum Einbau ist ab Antragstellung für bis zu ein Jahr förderfähig.
  • Meldung ans Finanzamt. Ab 3.000 € Auszahlung im Kalenderjahr übermittelt die KfW Ihre Daten an die Finanzbehörden.

Wir rechnen Ihren Fall durch

Ob sich der Antrag vor Februar 2027 lohnt, welche Boni bei Ihnen greifen und wie die Anträge in einer Eigentümergemeinschaft aufgeteilt werden: Wir prüfen das anhand Ihrer Unterlagen und erstellen die Bestätigung zum Antrag.