KfW-Merkblatt 458, Stand 07/2026BEG EM vom 17.07.2026, gültig ab 21.07.2026
Neue Heizungsförderung | KfW 458 | 2026/2027
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln. Der Effizienzbonus ist weg, der Einkommensbonus gestaffelt, der Klimageschwindigkeitsbonus läuft bis 2028 aus. Diese Seite zeigt, wer wie viel bekommt, was gefördert wird und welche Stichtage jetzt zählen.
Unverbindliche Übersicht, keine Förderzusage
Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet allein die KfW. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Maßgeblich sind das KfW-Merkblatt 458, die Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 und die Zusage im Einzelfall.
Diese Seite ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Schließen Sie Verträge erst nach Prüfung ab, und stellen Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahme.
30 %Grundförderung für jede förderfähige Heizung
16 %Klimageschwindigkeitsbonus, sinkend ab Februar 2027
40 %Einkommensbonus bei niedrigem Haushaltseinkommen
22.400 €höchstmöglicher Zuschuss im Einfamilienhaus
1Wer wird gefördert?
Programm 458 richtet sich an private Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden. Unternehmen und GbR laufen über Programm 459.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen mit Eigentum am ganzen Gebäude
- Wohnungseigentümergemeinschaften für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
- Einzelne Eigentümer einer Wohnung für Maßnahmen am Sondereigentum
- Ein- und Mehrfamilienhäuser. Beim selbstgenutzten Einfamilienhaus muss dort der Hauptwohnsitz sein, vermietete Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen laufen über das Sondereigentum.
Nicht in Programm 458
- Im Grundbuch eingetragene GbRund deren Gesellschafter
- NießbrauchberechtigteDen Antrag stellen die Eigentümer.
- GmbH, KG und andere UnternehmenFür sie gilt Programm 459.
Voraussetzungen am Gebäude
- Bestandsgebäude. Bauantrag oder Bauanzeige liegen bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurück. Neubauten sind ausgeschlossen.
- Überwiegend Wohnnutzung. Bei gemischt genutzten Gebäuden muss die Wohnfläche mehr als 50 % der beheizten Fläche ausmachen.
- Heizungsoptimierung ist Pflicht. Der Einbau muss mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden werden, sonst gibt es keine Förderung.
- Mindestens 300 € brutto. Darunter liegt die Mindestinvestitionssumme des Programms.
- Boni nur bei Selbstnutzung. Ohne selbstnutzenden Eigentümer bleibt es bei den 30 % Grundförderung. Selbstnutzung heißt Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung, nachgewiesen über Meldebestätigung und Grundbuchauszug. Als selbstgenutzt gilt immer nur eine Wohneinheit. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus können je Wohneinheit nur einmal beantragt werden.
2Wie hoch ist die Förderung?
Die Grundförderung bekommt jeder. Zwei Boni kommen obendrauf, gedeckelt bei 70 % und im günstigsten Fall bei 80 %.
Selbstnutzer, alte Heizung raus46 %
Dazu Einkommen bis 50.000 €56 %
Dazu Einkommen bis 40.000 €70 %
Dazu Einkommen bis 30.000 €80 %
Deckel 70 %Deckel 80 %
Grundförderung
Klimageschwindigkeitsbonus
Einkommensbonus
durch Deckel gekappt
Eigenanteil
Der Einkommensbonus im Detail
Maßgeblich ist der Durchschnitt der beiden Jahre, die drei und zwei Jahre vor dem Antrag liegen, also für einen Antrag in 2026 die Jahre 2023 und 2024. Gezählt werden alle Eigentümer sowie deren Ehe- oder Lebenspartner mit Hauptwohnsitz in dieser Wohnung, Minderjährige nicht. Nachweis ist ausschließlich der Einkommensteuerbescheid. Der Familienzuschlag hebt die maßgebliche Grenze pauschal und einmalig um 10.000 € an, unabhängig von der Zahl der Kinder. Voraussetzung: Das Kind hat bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, es besteht eine Kindergeldberechtigung im Haushalt, und das Kind ist in der selbstgenutzten Wohneinheit mit Hauptwohnsitz gemeldet. Weitere Kinderfreibeträge werden daneben nicht anerkannt.
Der Klimageschwindigkeitsbonus im Detail
- Wer ihn bekommt. Nur selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige alte Heizung ersetzen.
- Welche Altheizung zählt. Öl, Kohle, Gas-Etagenheizung und Nachtstromspeicher immer. Gas-Zentralheizung und Biomasse erst, wenn sie bei Antragstellung mindestens 20 Jahre in Betrieb sind.
- Wie lange es ihn gibt. Aktuell 16 %. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Satz halbjährlich um 4 Prozentpunkte, ab dem 1. August 2028 entfällt er ganz.
Rechnen Sie Ihren Fördersatz durch
Förderhöchstbeträge nach Wohneinheiten
Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 €, bis auf 22.000 € ab dem 1. August 2030. Die Beträge der weiteren Wohneinheiten bleiben unverändert. Liegen die Kosten darüber, wird nur bis zum Höchstbetrag bezuschusst.
3Was kann gefördert werden?
Nummer 5.3 der Richtlinie listet die förderfähigen Wärmeerzeuger abschließend auf. Was dort nicht steht, bekommt kein Geld.
Förderfähige Heizungen
Elektrische Wärmepumpe
Biomasseheizung
Solarthermie
Brennstoffzellenheizung
Wasserstofffähige Heizung
Innovative Heiztechnik auf EE-Basis
Anschluss an ein Wärmenetz
Anschluss an ein Gebäudenetz
Errichtung eines Gebäudenetzes
Bei wasserstofffähigen Gas-Brennwertgeräten sind nur die Investitionsmehrausgaben förderfähig. Wärmepumpen und die übrigen Geräte müssen in der jeweiligen Wärmeerzeugerliste des BAFA stehen. Steht das Modell nicht drin, gibt es keinen Zuschuss, auch nicht über einen Einzelnachweis des Fachbetriebs.
Nicht förderfähig
Gas-, Öl- und Kohleheizungen
Gasbetriebene Wärmepumpen
Wärmepumpen mit Raumluft als Quelle
Gebrauchte Anlagen und Prototypen
Neubauten
Vertrag ohne Bedingung vor dem Antrag
Dieselbe Maßnahme bei KfW und BAFA
Was in die förderfähigen Kosten zählt
- Die Anlage selbstWärmeerzeuger, Speicher, Regelung
- Montage und Inbetriebnahme
- UmfeldmaßnahmenErdarbeiten, Bohrung, Fundament, Elektroanschluss, Demontage und Entsorgung der Altanlage
- Optimierung des bestehenden HeizsystemsHeizkörpertausch, Rohrdämmung, hydraulischer Abgleich, Pumpentausch
- Fachplanung und Baubegleitungdurch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten
Der Heizungstausch läuft über die KfW. Für Dämmung, Fenster, Lüftung und die reine Heizungsoptimierung ohne Kesseltausch bleibt das BAFA zuständig, dort mit 15 % Grundförderung.
4Welche Stichtage zählen?
Maßgeblich ist immer der Eingang des Antrags, nicht der Auftrag und nicht der Einbau.
- 21. Juli 2026Die Reform ist in Kraft
Höchstbetrag der ersten Wohneinheit von 30.000 auf 28.000 € gesenkt, Klimageschwindigkeitsbonus von 20 auf 16 %. Effizienzbonus für Wärmepumpen und Emissionsminderungszuschlag für Biomasse sind ersatzlos entfallen. Dafür ist der Einkommensbonus gestaffelt und um den Familienzuschlag ergänzt.
- 1. Quartal 2027, angekündigtWertschöpfungsbonus für Wärmepumpen
Die Grundförderung für elektrische Wärmepumpen sinkt von 30 auf 15 %. Geräte mit Ursprung in der Europäischen Union erhalten 15 Prozentpunkte zurück und bleiben damit bei 30 %. Für Geräte ohne Unionsursprung halbiert sich die Grundförderung. Diese Stufe steht noch nicht im Merkblatt 458 vom 07/2026, sondern ist bislang nur angekündigt.
- 1. Februar 2027Erste Degressionsstufe
Klimageschwindigkeitsbonus 12 %, Höchstbetrag der ersten Wohneinheit 27.250 €.
- 1. August 2027Zweite Stufe
Klimageschwindigkeitsbonus 8 %, Höchstbetrag 26.500 €.
- 1. Februar 2028Dritte Stufe
Klimageschwindigkeitsbonus 4 %, Höchstbetrag 25.750 €.
- 1. August 2028Klimageschwindigkeitsbonus entfällt
Ab hier bleiben Grundförderung und Einkommensbonus. Höchstbetrag 25.000 €.
- 1. August 2030Ende der Degression
Nach der Richtlinie endet die Absenkung hier bei 22.000 €. Das Merkblatt 458 nennt bislang nur die Absenkung um 750 € je Halbjahr ohne Untergrenze.
Wer den Klimageschwindigkeitsbonus mitnehmen will, sollte den Antrag vor dem 1. Februar 2027 einreichen. Zwischen zwei Stufen liegen bei 28.000 € Kosten rund 1.120 € Unterschied.
5Wie läuft der Antrag?
Die Reihenfolge ist entscheidend. Ein Auftrag ohne Bedingung vor dem Antrag kostet die gesamte Förderung.
- Angebot einholen und Vertrag mit Bedingung schließen
Der Liefer- oder Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage knüpft. Ohne diese Klausel gilt die Maßnahme als begonnen.
- Bestätigung zum Antrag besorgen
Die BzA erstellt ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin. Sie enthält die technischen Angaben und die förderfähigen Kosten.
- Antrag im Portal „Meine KfW“ stellen
Vollständig digital, vor Beginn der Arbeiten. Bei einer WEG stellt die Verwaltung den Basisantrag, selbstnutzende Eigentümer holen ihre Boni über Zusatzanträge.
- Zusage abwarten, dann bauen
Erst nach der Zusage darf die Maßnahme starten. Für die Umsetzung haben Sie 36 Monate ab Zusage Zeit.
- Nachweis einreichen und Geld erhalten
Bestätigung nach Durchführung und alle Rechnungen hochladen, innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung. Rechnungen müssen unbar bezahlt sein. Wird die Frist versäumt, verfällt der Zuschuss.
Der Zusatzantrag einer selbstnutzenden Eigentümerin oder eines selbstnutzenden Eigentümers muss spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrags und vor dessen Nachweiseinreichung gestellt werden. Ab 15.000 € Zuschuss muss eine WEG nachweisen, dass sie selbst Kontoinhaberin ist. Nachweise für den Einkommensbonus zu den Konditionen ab 21.07.2026 können voraussichtlich erst ab Januar 2027 eingereicht werden.
6Was sonst noch gilt
Punkte aus dem Merkblatt, die im Beratungsgespräch regelmäßig für Überraschungen sorgen.
- Keine Kombination mit der Effizienzhaus-Förderung. BEG EM und BEG WG schließen sich aus. Zwischen beiden liegen drei Jahre Sperrfrist, in beide Richtungen.
- Kein Steuerbonus für dieselbe Maßnahme. § 35a und § 35c Einkommensteuergesetz sind neben dem Zuschuss ausgeschlossen.
- Andere Fördermittel bis 60 %. Kommunale oder Landesmittel dürfen dazukommen, zusammen höchstens 60 % der geförderten Investitionskosten.
- Nur ein Antrag je Maßnahme. Entweder KfW oder BAFA. Eine Aufstockung nach der Zusage ist nicht möglich.
- Zehn Jahre Zweckbindung. Die Anlage muss zehn Jahre bestimmungsgemäß betrieben und die Unterlagen so lange aufbewahrt werden.
- Eigenleistung nur beim Material. Und nur, wenn eine Fachkraft die fachgerechte Ausführung und die Materialkosten bestätigt.
- Miete, Leasing und Contracting sind förderfähig. Angesetzt werden die Raten für bis zu zehn Jahre Nutzungsdauer, nicht aber Betrieb, Wartung und Energiebezug.
- Heizung defekt? Die Miete einer Übergangsheizung bis zum Einbau ist ab Antragstellung für bis zu ein Jahr förderfähig.
- Meldung ans Finanzamt. Ab 3.000 € Auszahlung im Kalenderjahr übermittelt die KfW Ihre Daten an die Finanzbehörden.
Wir rechnen Ihren Fall durch
Ob sich der Antrag vor Februar 2027 lohnt, welche Boni bei Ihnen greifen und wie die Anträge in einer Eigentümergemeinschaft aufgeteilt werden: Wir prüfen das anhand Ihrer Unterlagen und erstellen die Bestätigung zum Antrag.